Dokumentierte Einsätze im Objekt
Im Treppenhaus hängt ein Nachweis mit Datum und Kürzel. Wenn ein Mieter behauptet, es sei seit drei Wochen niemand da gewesen, können Sie nachsehen, statt zu vermitteln.
Treppenhausreinigung
Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Eigentümer. Der Bereich mit den meisten Mieterbeschwerden und dem größten Hebel, wenn er läuft.
Kaum etwas erzeugt bei Mietern so schnell Unmut wie ein vernachlässigtes Treppenhaus. Und kaum etwas landet so verlässlich auf dem Tisch der Verwaltung. Wer das Thema im Griff hat, spart sich einen ganzen Stapel E-Mails im Monat.
Stufen und Podeste macht jeder. Der Unterschied zeigt sich bei den Flächen, die man erst sieht, wenn sie länger nicht gemacht wurden. Genau die stehen bei uns im Plan, mit eigenem Turnus.
Bei Objekten mit Laubengang oder offener Bauweise kommen die Außenflächen dazu, weil sich dort Laub und Sand sammeln. Das rechnen wir bei der Besichtigung mit ein, statt es später als Sonderposten zu berechnen.
Turnus
Faustregel aus der täglichen Arbeit in Krefelder Wohnanlagen. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Etagen, sondern wie viele Menschen täglich durchgehen.
| Bis 8 Parteien | Einmal wöchentlich Treppenhaus, monatlich Keller. Reicht in den meisten Wohnanlagen in Bockum, Traar und Verberg aus. |
|---|---|
| 9 bis 16 Parteien | Ein- bis zweimal wöchentlich, je nachdem ob im Erdgeschoss Gewerbe sitzt oder ein Durchgang zum Hof führt. |
| Ab 17 Parteien | Zweimal wöchentlich, Eingangsbereich häufiger. Bei Hochhäusern ist der Aufzug der Taktgeber, nicht die Treppe. |
| Erdgeschoss mit Gewerbe | Immer eine Stufe häufiger. Publikumsverkehr trägt deutlich mehr Schmutz ins Haus als Bewohner. |
| Herbst und Winter | Zwischen Oktober und März ist erfahrungsgemäß ein Zusatzeinsatz sinnvoll, wegen Laub, Streusalz und Nässe im Eingangsbereich. |
Ein Ansprechpartner
Der eigentliche Zeitfresser für eine Verwaltung ist nicht die Reinigung. Es ist die Abstimmung mit vier verschiedenen Dienstleistern für dasselbe Haus.
Weil wir ohnehin regelmäßig im Objekt sind, übernehmen wir auf Wunsch alles, was rundherum anfällt. Eine Rechnung, ein Ansprechpartner, ein Termin für Rückfragen.
Betriebskosten
Für Eigentümer und Verwaltungen der entscheidende Punkt: Die Kosten trägt am Ende nicht der Vermieter.
Die Gebäudereinigung im Treppenhaus zählt nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Dasselbe gilt für Winterdienst und Gartenpflege. Nicht umlagefähig sind einmalige Sonderreinigungen, etwa nach einem Wasserschaden, und Instandsetzungen.
Damit das in der Abrechnung sauber durchläuft, bauen wir unsere Rechnungen entsprechend auf: laufende Leistungen und einmalige Leistungen getrennt, mit Objektbezug und Zeitraum. Bei mehreren Objekten bekommen Sie auf Wunsch eine Sammelrechnung mit einer Aufstellung je Objekt, sodass sich die Positionen direkt in die Betriebskostenabrechnung übernehmen lassen.
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Bei strittigen Fällen entscheidet der konkrete Mietvertrag.
Für Verwaltungen
Im Treppenhaus hängt ein Nachweis mit Datum und Kürzel. Wenn ein Mieter behauptet, es sei seit drei Wochen niemand da gewesen, können Sie nachsehen, statt zu vermitteln.
Defekte Lampe, tropfender Hahn im Keller, abgestellter Sperrmüll: Unsere Leute melden so etwas mit Foto, weil sie ohnehin jede Woche durchs Haus gehen. Sie erfahren es früher als über den ersten Mieteranruf.
Wenn Sie mehrere Häuser betreuen, fassen wir das in einem Vertrag mit Objektliste zusammen. Neue Objekte kommen per Anhang dazu, ohne dass alles neu verhandelt wird.
Häufige Fragen
Schicken Sie uns die Objektliste mit Anzahl der Parteien. Bei mehreren Häusern machen wir Ihnen ein Angebot über den gesamten Bestand.